Rahmenbedingungen

Honorar

Mein Honorar für Lebens- und Sozialberatung richtet sich nach den geltenden Empfehlungen der gesetzliche Interessensvertretung - Wirtschaftskammer Wien, Allgemein Fachgruppe des Gewerbes
(www.wko.at). Eine Beratungseinheit dauert 50 Minuten.

Im Falle der sozialen Bedürftigkeit biete ich einen vergünstigten Honorarsatz (z.B.: für Personen in Ausbildung oder beruflicher Neuorientierung, AlleinerzieherInnen, StudentInnen)

Lebensberatung kann je nach der Problemstellung und der individuellen Schritte unterschiedlich lang dauern.

Kontrakt

Lebens- und Sozialberatung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe (§ 119 GewO 1994). Die Zugangsvoraussetzungen sind in der Lebens- und Sozialberater-Verordnung, BGBl. Nr. II 140/2004; BGBl. Nr. II 112/2006 geregelt. LebensberaterInnen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht (§ 119 Abs. 4 GewO)